Code of conduct

 

Die Fischer Information Technology GmbH mit ihrem Vorstand, ihren Führungskräften und Mitarbeitern (im folgenden „Fischer“), verpflichtet sich zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung. Sie wirken aktiv darauf hin, insbesondere in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Wettbewerb und Transparenz ethisch und rechtlich einwandfrei zu handeln, indem sie die nachfolgend genannten Werte und Grundsätze nachhaltig  beachten, einhalten und fördern:

 

1. Einhaltung der Gesetze

Die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen Fischer tätig ist, werden eingehalten;

 

2. Keine Korruption und Bestechung

Fischer toleriert keine Korruption und Bestechung im Sinne des „Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption mit Wirkung vom 14.12.2005“;

 

3. Fairer Wettbewerb

Die Regeln des Wettbewerb- und Kartellrechts werden eingehalten; Fischer fördert im Verhältnis zu Wettbewerbern einen ethisch und rechtlich fairen Wettbewerb;

 

4. Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter

  • Fischer orientiert ihr Handeln an ethischen Werten und Prinzipien und fördert deshalb die Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeiter ungeachtet ihres Geschlechts oder Alters, ihrer ethischen und nationalen Zugehörigkeit, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, etwaiger Behinderungen, sexueller Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung;
  • Fischer setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Sie hält die Menschenrechte gem. der UN Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution A (III) von 1948) ein;
  • Fischer respektiert die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen;
    Sie gewährleistet die Gesundheit und Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter und fördert ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden;
  • Fischer schützt ihre Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch und verhindert Zwangsarbeit;
  • Fischer gewährleistet das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
  • Fischer garantiert die Einhaltung der Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus sowie hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen;

 

5. Kinderarbeit

Fischer folgt dem Verbot von Kinderarbeit, d.h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Grenzen festlegen und keine Ausnahmen zulässig sind (Konventionen Nr. 138 von 1973 und Nr. 182 von 1999 der International Labour Organization (ILO));

 

6. Umweltschutz

  • Fischer erfüllt die Bestimmungen und Standards der einschlägigen Umweltschutzbestimmungen und handelt umweltbewusst;
  • Sie geht verantwortungsbewusst mit natürlichen Ressourcen um;
  • Sie bemüht sich Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern;

 

7. Datenschutz

Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird Fischer alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen beachten;

 

8. Geschäftspartner

  • Fischer verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses Code of Conduct auch bei seinen Lieferanten und weiteren Vertragspartner im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern und
  • die Grundsätze der Gleichbehandlung bei der Auswahl von Geschäftspartnern und beim Umgang mit diesen zu fördern.

 

Radolfzell, 01.01.2018

Board of Management
Carl Pfeffer und Rainer Börsig